Lena Stein-Schneider

05/01/1874 Leipzig, 17/06/1958 München  

Betrachtet man die einzelnen Lebensabschnitte von Lena Stein-Schneider, sofern diese überhaupt dokumentiert sind, wird deutlich, dass sie ihrer Zeit in vielerlei Hinsicht voraus war. Sie war eine der wenigen Komponistinnen in Deutschland, die den Schritt ins öffentliche Leben gewagt und sich durch ihre vielfältige künstlerische Tätigkeit im damaligen Berliner Kulturleben Ansehen verschafft hat. Als Komponistin widmete sie sich nicht nur der Gattung Operette, sie hatte auch große Erfolge im Bereich der Popmusik und konnte sich auch als Chorleiterin und Dirigentin etablieren. Ihre Werke wurden auf internationalen Bühnen aufgeführt. Heute stehen uns nur noch wenige Manuskripte und Aufnahmen ihrer Werke zur Verfügung, beispielsweise im Archiv „Frau und Musik“ in Kassel. Das Musikmärchen Goldhärchen ist eines davon. Das Werk stammt aus dem Jahr 1949 und wurde ebenfalls von Editions du Bourg in Lausanne, Schweiz, veröffentlicht.

Biografie

Die Komponistin, Pianistin, Librettistin und Dirigentin Lena Stein-Schneider (geb. Helene Meyerstein) wurde am 5. Januar 1874 in Leipzig als siebentes von acht Kindern des Wollhändlers Moritz Meyerstein und seiner Frau Pauline geboren. Sie besuchte eine höhere Töchterschule und studierte am Leipziger Konservatorium Klavier und Gesang. Im Jahre 1892 heiratete sie den Kaufmann Alfred Schneider und übersiedelte zu ihm nach Berlin, wo zwischen 1893–1905 ihre vier Kinder zur Welt gekommen sind: Alice, Fritz, Lucia und Gisela. Selbst die große Familie war für sie kein Grund, ihre Musikkarriere aufzugeben. Sie hat in Berlin ihre Ausbildung fortgesetzt, Gesang bei Lola Beeth und Georg Vogel studiert sowie auch Kontrapunkt und Komposition. 

Nach ihrer Heirat mit Alfred Schneider nannte sie sich Lena Stein-Schneider. Es ist nicht bekannt, wann sie zu komponieren begonnen hat, doch ihr erster Erfolg war im Jahre 1909 die Operette Der Luftikus. Sie war nicht nur als Operettenautorin bekannt, sie hat auch populäre Lieder und Filmmusik geschrieben, vertonte überwiegend ihre eigenen Libretti und dirigierte ihre Werke auch meistens selbst. Ihre erste Filmmusik war 1919 die für den Zweiteiler Der Kampf um die Ehe

Seitdem hat sie sich auch dem Schreiben von Sketsches für das Kabarett gewidmet und ihre Werke um Tanz- und Popmusik-Kompositionen erweitert, was ihr nicht nur finanziellen Erfolg, sondern auch Angebote von mehreren Verlagen und Plattenfirmen eingebracht hat. Ihre Stücke haben u. a. die Firmen Ricordi, Junne, Ullstein, Drei Masken, Pabst & Fischer oder die Deutsche Grammophon verbreitet. Sie konzertierte in Deutschland, Italien und in den 1920er Jahre auch öfter in den USA, wo im Jahre 1925 im Keith‘s Theatre in New York ihr Singspiel Composer's Dream uraufgeführt wurde. Ihre Mitgliedschaft in der AMMRE (Anstalt für mechanisch-musikalische Rechte GmbH), dem Vorgänger der heutigen GEMA, und in der AKM (Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger) haben dazu beigetragen, dass sie ab einer gewissen Zeit von den Tantiemen leben konnte. 

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gründete sie in ihrer Berliner Wohnung einen eigenen Musiksalon und später auch eine Zweigstelle des berühmten New Yorker Rubinstein Women's Choir, den sie auf einer Tournee in den USA kennengelernt hatte. Sie hat auch den sogenannten Rubinstein-Klub gegründet, der zu einer wichtigen Institution zur Förderung von Nachwuchstalenten wurde, die sich dadurch einem interessierten Publikum und den Kritikern präsentieren konnten. Dank allen diesen Aktivitäten wurde Lena Stein-Schneider eine anerkannte Persönlichkeit des Berliner Musiklebens. 

Nach der Machtergreifung der NSDAP war ihr Werk allmählich und systematisch aus der deutschen Kulturszene und dem öffentlichen Leben verdrängt worden. Der Rubinstein-Klub wurde 1933 verboten und der Frauenchor aufgelöst. Im Jahre 1935 wurde ihr die Aufnahme in die Reichsmusikkammer verweigert und ihr eine Berufstätigkeit endgültig untersagt, was die bereits verwitwete Künstlerin in finanzielle Schwierigkeiten gebracht hat. Dieser Ausschluss war für sie umso unverständlicher, als sie im Ersten Weltkrieg als Krankenschwester gedient und ihre Zugehörigkeit zu Deutschland durch die Musik zum Ausdruck gebracht hatte, z. B. in ihrem Kronprinzen Marschlied op. 103 aus dem Jahre 1914. 

Über ihr Leben zwischen 1935 und 1945 und in der Nachkriegszeit bis zu ihrem Tod 1958 ist sehr wenig bekannt. Es steht jedoch fest, dass Lena Stein-Schneider am 6. August 1942 zur Großen Hamburger Straße transportiert und am 14. desselben Monats, achtundsechzigjährig, mit dem 44. Transport I/45 nach Theresienstadt deportiert wurde, wo sie 30 Monate gefangen gehalten blieb. Sie hat überlebt und wurde noch vor der Befreiung am 5. Februar 1945 mit einem einmaligen Spezialtransport in die Schweiz gebracht, wo sie sich dann für einige Jahre niedergelassen hat. Aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters und ihres schlechten Gesundheitszustandes konnte sie sich jedoch nicht mehr ihrem Beruf widmen. Während ihrer Jahre in der Schweiz hat sie nur ein Hörspiel und mehrere kleinere Kompositionen geschrieben, darunter das bekannte Avin Malken: Gebet für den Frieden, das sowohl in einer hebräischen als auch einer deutschen Version veröffentlicht wurde (die deutsche Version vom Schweizer Verlag Editions du Bourg Lausanne, 1949). 

Anfang der 1950er Jahre ist Lena Stein-Schneider zurück nach Berlin umgezogen, von wo aus sie mit den deutschen Behörden einen langen Kampf um Entschädigung begonnen hat. Ihr Hauptinteresse bestand darin, eine finanzielle Entschädigung für den Verlust von Manuskripten und Tonträgern ihrer Werke zu erhalten, doch der von den Berliner Behörden geforderte Nachweis war praktisch unmöglich. Im Alter von 83 Jahren hat Lena Stein-Schneider schließlich eine Entschädigung von 3.500 Mark erhalten. Sie starb am 17. Juni 1958 in München.

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